BuyNextby GLB Automotive

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Nutzung der BuyNext-Kalkulation, Homologationsprüfaufträge und die Vermittlung von Fahrzeugtransporten durch GLB Automotive. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen vor. Eine Anfrage allein begründet noch keinen kostenpflichtigen Auftrag; dieser entsteht durch ausdrückliche Bestätigung der Leistung und des Preises.

2. Unverbindliche Kalkulation

Kalkulationen sind unverbindliche Schätzungen, keine Offerte. Sie beruhen auf den erfassten Angaben und den zum Berechnungszeitpunkt verfügbaren Werten. Tatsächliche Abgaben, Marktpreise, Transport-, Versicherungs- und Umbaukosten können abweichen. Steuerliche Abzugsrechte sind von der Kundschaft mit einer qualifizierten Fachperson zu klären.

3. Prüfauftrag und Bericht

Der Prüfbericht ist eine fachliche Einschätzung auf Basis der übermittelten Fahrzeugdaten, keine Zusicherung einer Zulassung. Datenstand und Grundlagen werden im Bericht angegeben. Entscheidungen über Zulassung und notwendige Nachweise trifft die zuständige Behörde. Die Antwortfrist von 24 Stunden setzt vollständige, prüffähige Angaben voraus; fehlende Daten werden nachgefordert. Gesetzlich zwingende Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die bei Auftragsbestätigung vereinbarten Preise in CHF. Vor einem kostenpflichtigen Abschluss wird der verbindliche Gesamtpreis einschliesslich anfallender MWST mitgeteilt. Rechnungen sind innert zehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Drittkosten und zusätzliche Leistungen benötigen eine gesonderte Vereinbarung.

5. Pakete und Abonnemente

Abonnemente können monatlich auf Monatsende per E-Mail an glb@glb-automotive.ch gekündigt werden. Umfang und Preise richten sich nach der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Prüfungen werden zum vereinbarten Preis abgerechnet. Bedingungen zur Nutzung vorausbezahlter Prüfungen werden vor Abschluss mitgeteilt.

6. Transportvermittlung

GLB Automotive tritt bei Transporten als Vermittlerin, nicht als Frachtführerin auf. Die eigentliche Beförderung erfolgt durch den bestätigten Transportpartner nach den vereinbarten Transportbedingungen. Strecke, Frachtart, Preis, Versicherungsschutz und Leistungsumfang werden vor Beauftragung mitgeteilt. Versicherungsschutz richtet sich ausschliesslich nach der konkreten Police und ihren Ausschlüssen.

7. Pflichten der Kundschaft

Die Kundschaft macht vollständige und richtige Fahrzeugangaben, insbesondere VIN, Ausführung, Zustand und Standort, und stellt erforderliche Dokumente rechtmässig bereit. Änderungen sind umgehend mitzuteilen. Sie muss zur Weitergabe von Fahrzeug- und Dokumentdaten berechtigt sein und sicherstellen, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist.

8. Haftung

Soweit gesetzlich zulässig haftet GLB Automotive nur für Schäden aus Vorsatz und Grobfahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und mittelbare Schäden wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden, sowie zwingende Ansprüche werden nicht ausgeschlossen. GLB Automotive bleibt für eigene Vermittlungspflichten im gesetzlich vorgesehenen Umfang verantwortlich.

9. Vertraulichkeit

Nicht öffentliche Fahrzeug-, Geschäfts- und Kundendaten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt nur soweit zur Auftragserfüllung erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart. Die Datenschutzerklärung beschreibt die Bearbeitung personenbezogener Daten.

10. Schweizer Recht

Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen, soweit zwingende Bestimmungen nichts anderes vorsehen.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

12. Änderungen

GLB Automotive kann diese AGB für zukünftige Aufträge ändern. Bei bestehenden Abonnementen werden wesentliche Änderungen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt; zwingende Rechte bleiben bestehen. Für bestätigte Einzelaufträge gilt die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung. Stand: 7. November 2026.